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Ein co-domainliches Missverständnis
Nun sind sie also da, die zweistelligen Domains. Waren sie bislang nur sehr spärlich erlaubt (wie beispielsweise db.de) beginnt nun der große Ansturm der Öffentlichkeit. Die nächste Runde des Domaingrabbing wird eingeläutet und ruft, wie zu erwarten war, findige Geschäftsleute auf den Plan, die sich an der Ahnungslosigkeit des Normalbürgers bereichern wollen. Ich bin mit diesem Beitrag bestimmt kein Initiator eines derzeit sonderlich innovativen Themas, dennoch denke ich, kann man kaum genug auf solcherlei dubiose Praktiken hinweisen. Einen besonderen Namen macht sich momentan die Websuche Search Technology GmbH & Co. KG mit ihren .co.de-Domains, die gerade per Briefpost deutschlandweit beworben wird. So habe auch ich einen Schrieb für mein Lernportal Photozauber.de
Um ein wenig mehr Verständnis für deren trickreiches Vorgehen zu entwickeln, ist ein kurzer Ausflug in die Welt der Domain-Benennung nötig. “.co-Domains” sind in einigen Ländern (z.B. United Kingdom) als so genannte Second-Level-Domains üblich, die als nationale Lösung zur .com-Domain verwendet werden können, um einen kommerziellen Hintergrund der Site zu markieren. Beispielsweise http://www.google.co.uk. Man erhält hiermit eine vollwertige Domain, die man selbständig verwaltet und für deren gesamte Inhalte man als Betreiber verantwortlich ist. Der eigentliche Domainname ist in diesem Fall “google”, nur die “Endung” ändert sich, wenn man es mit einer deutschen Domain vergleicht von “.de” zu “.co.uk”.
An genau diesem Punkt setzt nun die Websuche Search Technology GmbH & Co. KG an. In dem zweiseitigen Anschreiben wird einem erst einmal Honig ums Maul geschmiert: “Sie besitzen eine der wichtigsten Seiten im Internet”. Wow! Liest sich toll. Daraufhin erfolgt, unter kräftigem Gebrauch von Fachbegriffen, der Hinweis, dass die aus anderen Ländern bekannte .co-Zuweisung vor der eigentlichen Domain nun auch bald in Deutschland verfügbar sei und nur Vorteile mit sich brächte. Entsprechend soll umgehend bei besagter Firma die eigene Website mit dieser Endung reserviert werden, bevor der große Massenansturm los gehe - für schlappe 99€ im Jahr. (Hinweis: Die jährlichen Registrierungsgebühren für eine Domain liegen normal zwischen 6 € und 12 €)
Der Haken an der Sache: Man erhält keine richtige Domain, wie es z.B. mit http://www.meineseite.co.de der Fall wäre, sondern nur eine Subdomain von http://www.co.de, also z.B. http://meineseite.co.de. Die eigentliche Domain, also http://www.co.de ist im Besitz der Websuche Search Technology GmbH & Co. KG. Letztlich kauft man sich also eine nahezu wertlose Subdomain für 99€ im Jahr. Auf diesen Hinweis macht besagte Firma zwar aufmerksam, allerdings nur relativ klein im unteren Bereich Ihrer Website: “Bitte verwechseln Sie .co.de-Domains nicht mit herkömmlichen .de-Domains wie sie von der Denic vergeben werden. Alle co.de-Domains sind technisch gesehen Subdomains der Domain co.de und werden nur direkt von der Firma Websuche als Betreiber und Inhaber der co.de vergeben.”
Das Alles bewegt sich sehr in der Grauzone und es ist dringend davon abzuraten, sich auf dieses vollkommen unseriöse Angebot einzulassen. Interessant hierzu ist auch Stellungsnahme eines Anwalts zu dem Schreiben, veröffentlicht beim Basic Think Blog.
Abschließend noch das Anschreiben für alle, die das Vergnügen noch nicht hatten oder es unbeachtet in den Müll geworfen haben: